Das Leben ist zu kurz für
Papierkram & Betriebskostenabrechnung

GOTTSCHLING Immobilien übernimmt die täglichen Abläufe und bringt Ordnung in Ihre Objekte, Mieter und Verträge

Premium Hausverwaltung.
Gemacht für Ihren Erfolg.

Jetzt neu: Inklusive monatlichem Reporting

Es war noch nie einfacher Investor und Grundbesitzer zu sein, als mit Gottschling Immobilien als Immobilienmanager. Sie kümmern sich um Ihren Erfolg. Wir kümmern uns um den Rest. Einfach, sicher, unkompliziert.

Wir erledigen deinen Papierkram

Machen Sie sich nie wieder Gedanken um die Belegverwaltung, Mietverträge oder Neuvermietung. Leiten Sie einfach alles an uns weiter. Wir erfassen notwendige Daten, bereiten alles für Ihre Steuer vor und alles ist sicher archiviert.

Kopf frei für wichtige Dinge

Wir halten Ihnen den Rücken frei, sodass Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können. So ist Ihr Kopf frei für die wirklich wichtigen Dinge. Mehr Zeit, mehr Leben, mehr Erfolg.

Premium-Hausverwaltung

Wir erledigen komplizierte Dinge entweder direkt für Sie oder machen es Ihnen sehr einfach, sie abzuhaken. Dafür ist unser ausgezeichnetes Team sofort zur Stelle.

Gottschling Immobilien ist günstig und spart Zeit

Schnell & einfach

Sie brauchen weder lange Vorbereitung oder Anlaufzeit. Legen Sie einfach los.

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Dank Cloud-Technologie von jedem beliebigen Ort arbeiten.

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Nebenkostenabrechnung, Betriebskostenabrechnung

Unsere Hausverwaltung entlastet Sie als Vermieter auch, wenn die jährlichen Nebenkostenabrechnungen und Betriebskostenabrechnungen anstehen. Unser Haus führt diese für Ihre Wohngemeinschaft durch.

Betriebskostenabrechnung und Nebenkostenabrechnung sind in der Sache identisch. Der maßgebende Faktor ist in beiden Fällen die im Mietvertrag oder im Kaufvertrag aufgeführte Wohnungsgröße. Die Nebenkostenabrechnung ist allerdings umfassender als die Betriebskostenabrechnung, da hier mehr Positionen einfließen.

In der Nebenkostenabrechnung werden beispielsweise die folgenden Aufwendungen berücksichtigt:

Zu den Nebenkosten zählen die Heizkosten und die Warmwasserkosten. Die Abrechnung ist von dem jeweiligen Verbraucher abhängig. Auch die Kosten für die Grundsteuer fließen in diese Abrechnung ein. Die Grundsteuer wird von der Gemeinde per Grundsteuerbescheid erhoben. Auch die Ausgaben für Frischwasser, Straßenreinigung oder die Müllabfuhr tauchen in der jährlichen Abrechnung auf. Darüber hinaus werden auch die folgenden Aufwendungen in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt:

• Fahrstuhl
• Gartenpflege und Ungezieferbekämpfung
• Beleuchtung
• Aufwand für die Schornsteinreinigung
• Hausmeister und Waschküche
• Gemeinschaftsantenne und Breitbandkabel

In der Betriebskostenabrechnung fließen diese Kosten auch ein. Vermieter, die Ihre Mieter an diesen Kosten beteiligen wollen, sollten beachten, dass nicht alle Kosten umlagefähig sind.

Unsere Hausverwaltung übernimmt die Erstellung der Nebenkostenabrechnung und der Betriebskostenabrechnung für Ihre Wohngemeinschaft schnell und rechtssicher. Zudem ist es für Sie auch von Vorteil, dass wir die Kostenabwicklung mit den einzelnen Dienstleistern übernehmen.

WEG Verwaltung, Eigentumswohnung

Als WEG Verwaltung wird unsere Wohnimmobilienverwaltung mit der Aufgabe betraut, das Eigentum Ihrer Wohngemeinschaft zu verwalten. Wir fühlen uns hierbei für alle Immobilienbereiche verantwortlich. Eigentumswohnungen werden von uns ebenso betraut wie Mietwohnungen. Auch wenn bei einer größeren Immobilie Teileigentum besteht (hierunter fallen nicht zu Wohnzwecken dienende Teile der Immobilie, wie z. B. ein Ladengeschäft oder die Praxisräume eines Arztes) können Sie unsere Hausverwaltung mit der Immobilienverwaltung betrauen.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt mit einfachem Mehrheitsbeschluss einen WEG Verwalter. Dieser sorgt bei wichtigen Entscheidungen oder Anlässen dafür, dass die erforderlichen Eigentümerversammlungen zeitnah und ordnungsgemäß durchgeführt werden. Daneben sieht sich unsere Wohnimmobiliengesellschaft auch in der Pflicht bei der zügigen Erstellung der Nebenkostenabrechnung und das Aufstellen einer Hausordnung. Zudem erlangen Sie durch unsere Verwaltung Ihrer Immobilie einen Mehrwert, wenn umfangreiche Investitionen an Ihrem Objekt getätigt werden müssen. In diesem Fall ist es sinnvoll, eine Instandhaltungsrücklage zu bilden. Darum kümmern wir uns. Nach einer detaillierten Vorstellung der Investitionen durch unseren WEG Verwalter werden diese auf der Eigentümerversammlung von der Wohngemeinschaft beschlossen. Die Instandhaltungsrücklage führen wir in der Betriebskostenabrechnung fort.

Facility Management, Gebäudemanagement, Hausmeisterdienste

Das Facility Management und das Gebäudemanagement stehen für die umfassende Bewirtschaftung von Immobilien. Mit dem Facility Management ist nicht die Erledigung der Hauptaufgaben einer Immobilienverwaltung gemeint. Im Facility-Management werden Prozesse bewältigt, die die Kernaufgaben einer Immobilienverwaltung unterstützen. Im Bereich des Facility Managements spielt beispielsweise die Tätigkeit des Hausmeisters eine entscheidende Rolle. In unserer Hausverwaltung wird dem Facility Management eine große Bedeutung beigemessen. Im Rahmen dieser Tätigkeit kümmern wir uns darum, dass Ihrer Wohngemeinschaft im Ruhrgebiet eigene Hausmeister zur Verfügung stehen, die alle handwerklichen Tätigkeiten zu günstigen Preisen übernehmen und für den Krankheitsfall oder im Urlaub ohne zeitliche Verzögerung ein Vertreter zur Stelle steht.

Ein Teilbereich des Facility-Managements ist das Gebäudemanagement. Das Gebäudemanagement wird seinerseits in mehrere Prozesse gegliedert. Im Rahmen des technischen Gebäudemanagements sorgt unsere Wohnimmobilienverwaltung dafür, dass Ihre Immobilien und die dazu gehörigen Anlagen funktionsfähig bleiben. Das infrastrukturelle Gebäudemanagement legt unserer Hausverwaltung die Aufgabe auf Reinigungsdienste, Sicherheitsdienste, Umzugsdienste und andere von Ihrer Wohngemeinschaft benötigte Dienstleister zu organisieren. Die Buchhaltung ist ein Teil unseres kaufmännischen Gebäudemanagements.