Nebenkostenabrechnung, Betriebskostenabrechnung
Unsere Hausverwaltung entlastet Sie als Vermieter auch, wenn die jährlichen Nebenkostenabrechnungen und Betriebskostenabrechnungen anstehen. Unser Haus führt diese für Ihre Wohngemeinschaft durch.
Betriebskostenabrechnung und Nebenkostenabrechnung sind in der Sache identisch. Der maßgebende Faktor ist in beiden Fällen die im Mietvertrag oder im Kaufvertrag aufgeführte Wohnungsgröße. Die Nebenkostenabrechnung ist allerdings umfassender als die Betriebskostenabrechnung, da hier mehr Positionen einfließen.
In der Nebenkostenabrechnung werden beispielsweise die folgenden Aufwendungen berücksichtigt:
Zu den Nebenkosten zählen die Heizkosten und die Warmwasserkosten. Die Abrechnung ist von dem jeweiligen Verbraucher abhängig. Auch die Kosten für die Grundsteuer fließen in diese Abrechnung ein. Die Grundsteuer wird von der Gemeinde per Grundsteuerbescheid erhoben. Auch die Ausgaben für Frischwasser, Straßenreinigung oder die Müllabfuhr tauchen in der jährlichen Abrechnung auf. Darüber hinaus werden auch die folgenden Aufwendungen in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt:
• Fahrstuhl
• Gartenpflege und Ungezieferbekämpfung
• Beleuchtung
• Aufwand für die Schornsteinreinigung
• Hausmeister und Waschküche
• Gemeinschaftsantenne und Breitbandkabel
In der Betriebskostenabrechnung fließen diese Kosten auch ein. Vermieter, die Ihre Mieter an diesen Kosten beteiligen wollen, sollten beachten, dass nicht alle Kosten umlagefähig sind.
Unsere Hausverwaltung übernimmt die Erstellung der Nebenkostenabrechnung und der Betriebskostenabrechnung für Ihre Wohngemeinschaft schnell und rechtssicher. Zudem ist es für Sie auch von Vorteil, dass wir die Kostenabwicklung mit den einzelnen Dienstleistern übernehmen.